Die großen Anbieter sozialer Netzwerke in Deutschland verpflichten sich nach einer Abmahnung, umstrittene Geschäftsklauseln nicht mehr zu verwenden. Dazu gehört zB die (Zwangs-)Übertragung von Verwertungsrechten z. B. an in diesen Netzwerken hochgeladenen Dokumenten (Bilder usw.).
Find ich bemerkenswert.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat soeben einen diesbezüglichen Forderungskatalog veröffentlicht.
Die Internetplattform Surfer haben Rechte begleitet diesen Prozess aufmerksam – dort kann man auch Beschwerden loswerden.
Leave a Reply